Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Union (in Bocholt leben rund 5000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger) benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird vom Geschäftsbereich erteilt und verlängert. Auch Auskünfte zu Sichtvermerksverfahren und Integrationskursen erhalten Sie dort. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger melden sich lediglich im Bürgerbüro an.
Adresse:
Kontaktdaten:
Öffnungszeiten:
Bürgerbüro:
Mo, Mi, Do: 8 bis 17 Uhr
Die: 8 bis 14 Uhr
Fr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 Uhr
Aufenthaltsrecht:
Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 Uhr
Mo und Do : 14 bis 17 Uhr
Verkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:
Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 Uhr
Die: 8 bis 14 Uhr
Mo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Kontaktpersonen
Weitere Mitarbeiter
Angebotene Produkte