Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
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WohnungsgeberbestätigungNach den Vorschriften des Bundesmeldegesetz müssen Sie seit 2015 eine Bescheinigung Ihres Vermieters mit zur Anmeldng mitbringen. Dafür können Sie dieses Formular nutzen. Füllen Sie es am Rechner aus, drucken Sie es dann aus und lassen es von Ihrem Vermieter unterzeichnen.