Gewerbeabfälle
Gewerbebetriebe sind ebenso wie Privathaushalte entsprechend der Satzung zur Abfalltrennung verpflichtet.
Jedes zu Wohnzwecken und jedes gewerblich genutzte Grundstück ist an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen. Der erstmalige Anfall oder eine erhebliche Änderung der Abfallmenge ist beim ESB anzuzeigen (Anruf genügt!)
Gewerbebetriebe sind ebenso wie Privathaushalte entsprechend der Satzung zur Abfalltrennung verpflichtet. Für nicht verwertbare Abfälle (Restmüll / unsortierter Mischmüll) stellt der ESB geeignete Abfallbehälter zur Verfügung. Getrennt erfasste Wertstoffe (z. B. Pappen, Holz, Schrott oder Textilabfälle) können vom Betrieb in eigener Regie einer Verwertung zugeführt werden. Über geeignete Verwertungswege unter Berücksichtigung vorhandener kostengünstiger Rücknahmesysteme berät Sie der ESB.
Fallen beim Gewerbebetrieb als Letztverbraucher Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt an, übernimmt der ESB die kostenlose Entsorgung. Geringfügige Zuzahlungen des Betriebes können sich bei Gestellung von Sammelcontainern bzw. verkürzten Abfuhrrhythmen ergeben.
Die Mülldeponie Bocholt Lankern hat zum 1. Januar 2003 ihre Tore auch für die Anlieferung von Industrie- und Gewerbeabfällen geschlossen!
Gewerbeabfälle nimmt die Entsorgungsgesellschaft Bocholt (EGB) an der Umladeanlage an.
Kleinmengen gewerblicher Sonderabfälle können gegen Kostenerstattung beim Wertstoffhof des ESB entsorgt werden
Rechtliche Grundlagen
- Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bocholt vom 18.12.2002
- Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Bocholt vom 27.11.2003, zuletzt geändert am 8.1.2009
Ansprechpartner/-innen
- Feld, Albert
Mo - Do: 7.30 - 16.30 Uhr durchgehend
Fr: 7.30 - 13 Uhr - Fißer, Karina
Mo - Do: 7.30 - 16.30 Uhr durchgehend
Fr: 7.30 - 13 Uhr