Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Ganztägige Betreuung
In Bocholt bieten mehrere Grundschulen die ganztägige Betreuung der Schülerinnen und Schüler in Form der so genannten "Offenen Ganztagsschule" an. Für diese täglich verlässliche Betreuung der Kinder entrichten die Erziehungsberechtigten Elternbeiträge. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern und wird von den Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Jugend, Familie und Sport errechnet und eingezogen.
Sieben Grundschulen
bieten in Bocholt derzeit die Betreuung im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" an.
Hierzu gehören:
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule,
- Biemenhorster Schule,
- Clemens-August-Schule,
- Clemens-Dülmer-Schule,
- Grundschulverbund Diepenbrockschule (Zwei Standorte)
- Josefschule,
- Grundschulverbund Ludgerus (ehemals Ludgerusschule und Klaraschule)
Das Angebot umfasst die durchgehende Betreuung von montags bis freitags bis 16:30 Uhr. Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagstisch ist verpflichtend. Das Essen umfasst ausgewogene warme Kost und wird in familienähnlicher Atmosphäre eingenommen.
Die Kosten für das Mittagessen sind nicht im Elternbeitrag enthalten.
Nachmittags werden Hausaufgabenbetreuung, Sport, Musik, Kreatives u.a. angeboten.
Träger und Organisatoren der Betreuungsangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschulen sind die Betreuungsinitiative "Kinder in der Schule (K.i.d.S.) gGmbH" und der Freizeitanlage Aa-See e.V.
Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule erfolgt im Sekretariat der jeweiligen Schule. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Beim Jugendamt der Stadt Bocholt sind die aktuellen Einkommensnachweise zur Berechnung der Elternbeiträge vorzulegen sowie ein Anmeldevordruck auszufüllen. Die Mitarbeiterinnen dort erstellen einen Beitragsbescheid, der den Erziehungsberechtigten zugesandt wird.
Rechtliche Grundlagen
Satzung der Stadt Bocholt über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich" (Grundschulen) vom 26.03.2006, unter Berücksichtigung der Satzungsänderungen vom 08.01.2009
Den kompletten Text der Satzung finden Sie hier!
Das kostet es
Der monatliche Elternbeitrag für die Offene Ganztagsschule richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Es wurde folgende Staffelung festgelegt:
Jahreseinkommen |
Monatlicher Elternbeitrag |
bis 18.000 Euro |
0 Euro |
bis 25.000 Euro |
22 Euro |
bis 37.000 Euro |
38 Euro |
bis 49.000 Euro |
63 Euro |
bis 61.000 Euro |
99 Euro |
bis 73.000 Euro |
130 Euro |
über 73.000 Euro |
150 Euro |
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind.
Ansprechpartner/-innen
- Hermann, Mechthild