Landschaftswart
Die Untere Landschaftsbehörde (Kreis Borken) bestellt ehrenamtliche Beauftragte für den Außendienst (Landschaftswarte), diese bilden die Landschaftswacht. Die Landschaftswarte informieren die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft und wirken darauf hin, Schäden von Natur- und Landschaft abzuwenden.
Der Landschaftswart
soll in erster Linie durch Beratung und Aufklärung darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Er berät Bürgerinnen und Bürger, die etwas für den Natur- und Landschaftsschutz, zum Beispiel durch die Anlage von Kleingewässern oder die Anpflanzung oder Pflege von Hecken oder Kopfbäumen tun wollen. Weiterhin klärt er über Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auf, die von der Unteren Landschaftsbehörde in Ihrem Ort vorgenommen werden oder beabsichtigt sind. Nicht zuletzt informiert er die Untere Landschaftsbehörde über Natur- und Umweltschäden wie beispielsweise Gehölzbeseitigungen oder illegale Abfallablagerungen.
Wie wird man Landschaftswart?
Die Landschaftswacht wurde im Kreis Borken erstmalig im Jahre 1985 eingerichtet. Insgesamt gibt es im Kreis 48 Landschaftswarte, die in ihren Dienstbezirken diese ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken werden von der Unteren Landschaftsbehörde gebeten, geeignete und interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Aufgabe als Landschaftswart zu benennen. Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde schlägt daraufhin die Landschaftswarte für die jeweiligen Bezirke vor. Abschließend werden die Landschaftswarte durch die Untere Landschaftsbehörde bestellt.
Die drei für Bocholt (Bocholt ist in drei Bezirke eingeteilt) bestellten Landschaftswarte finden Sie hier im Geodatenatlas des Kreises Borken. Klicken Sie zunächst auf das i-Symbol und dann in die Karte. Dann sehen Sie, welcher Landschaftswart im jeweiligen Bezirk tätig ist.
Rechtliche Grundlagen
§ 13 Landschaftsgesestz Nordrhein-Westfalen
"§ 13 Landschaftswacht
(1) Die untere Landschaftsbehörde soll auf Vorschlag des Beirats Beauftragte für den Außendienst bestellen; sie bilden die Landschaftswacht. Die Landschaftswacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätigkeit in der Landschaftswacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt.
(2) Die untere Landschaftsbehörde regelt durch eine Dienstanweisung die Obliegenheiten der Landschaftswacht. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz legt den Rahmen der Dienstanweisung fest; es kann hierbei ein Dienstabzeichen vorschreiben."