Reisepass
Sie benötigen einen Reisepass? Stellen Sie den Antrag im Bürgerbüro. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und der einzuscannenden Fingerabdrücke persönlich vorsprechen.
Reisepässe
sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder ausserhalb der EU erforderlich. Über Ausnahmen informiert Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Staates. Beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Bei unverheirateten Minderjährigen muss ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei Antragstellung anwesend sein. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu leisten. Neu ausgestellte Reisepässe enthalten auch einen Fingerabdruck, der auf einem elektronischen Chip gespeichert wird.
Reisende sollten sich bei Fluglinien und dem Land ihres Reisezieles informieren, ob es spezielle Anforderungen für minderjährige Kinder gibt, die ohne Eltern reisen.
Ein Reisepasses ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Der Reisepasses wird in der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt, das dauert ca. vier Wochen. In dringenden Einzelfällen kann auch ein Expresspass oder ein vorläufiger Reisepass (in Verbindung mit dem Antrag auf einen regulären Reisepass) ausgestellt werden.
Das brauchen Sie
Der Passantrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde oder
- das Familienstammbuch vor.
Bei künftigen Anträgen ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.
Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Kinderausweis bzw. Personalausweis) mit. Bei der Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren müssen beide Erziehungsberechtigten zustimmen. Der Antrag kann bei einem solchen Minderjährigen nur gestellt werden, wen ein gesetzlicher Vertreter mit anwesend ist. Fügen Sie in einem solchen Fall bitte die notwendige Zustimmungserklärung des anderen gesetzlichen Vertreters formlos bei. Bringen Sie dazu bitte auch eine Kopie des entsprechenden Ausweisdokumentes mit!
Erforderlich ist zudem ein neues, höchstens sechs Monate altes, frontales und biometrietaugliches Lichtbild, schwarz-weiss oder farbig, in der Größe von 45 mal 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand.
Das kostet es
- Die Gebühr beträgt 60 Euro, für Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro.
- Die Zusatzgebühr für den 48 Seiten Pass beträgt 22 Euro.
- Die Zusatzgebühr für einen Expresspass (lieferbar ab drei Werktagen; die Produktionsdauer durch die Bundesdruckerei GmbH kann von der Stadt Bocholt nicht beeinflusst werden) beträgt 32 Euro.
- Eine Kinderreisepassänderung kostet 6 Euro.
- Die Gebührenhöhe für Spezialfälle (z.B. Expresspass mit 48 Seiten für unter 24jährige) erfragen Sie bitte bei Ihren Ansprechpartnern.
Ansprechpartner/-innen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 UhrDas Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Westend 2, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Müggenborg, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Pohl, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski-Kroll, Steentjes und Giesing sowie der Mitarbeiter Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.