Anlegen einer Zufahrt
Um eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück zu ermöglichen, benötigen Sie eine Bordsteinabsenkung, eine Verlegung des Gründstreifens oder Pflanzbeetes oder eine Neupflasterung des Geh- und Radweges, je nachdem, welche Vorraussetzungen bei Ihnen vor Ort vorliegen.
Die Zufahrt zu Ihrem Grundstück
muss von einer Fachfirma (Straßenbau, Tiefbau etc.) durchgeführt werden. Zunächst können Sie mit einer der Formularversionen einen Antrag beim Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (Geschäftsbereich Straßen und Verkehr) stellen. Die Mitarbeiter schauen sich dann - gemeinsam mit Ihnen - die örtlichen Gegebenheiten an und entscheiden dann über die entsprechenden Möglichkeiten. Für die Bauzeit übernimmt der Antragsteller (Grundstückseigentümer etc.) die Verkehrssicherungsspflicht. Zudem übernimmt er eine Gewährleistung von fünf Jahren für die erbrachte Leistung. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, informieren Sie Ihren Ansprechpartner.
Rechtliche Grundlagen
Richtlinie "Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Erdarbeiten" (ZTVE)
Das kostet es
Gebührentarif für Straßenveränderungen (Auszug aus der Satzung)
- a) Anzeige über Straßenaufbrüche bei Hausanschlüssen (Versorgungsleitungen)
b) Antrag für Bordsteinbabsenkung, Gehwegregulierung für Einfahrten 100 € - Antrag für Grundstückszufarhten mit Veränderung der Geh-/Radwegflächen, Grünstreifen 150 €
- wie 2, jedoch umfangreicher einschließlich Fahrbahn, Unterbau; Regelung durch Verträge 200 €
- Umfangreiche Straßenbaumaßnahmen mit Einfahrten, Abbiegespuren, Begrünungen, Regelung durch Verträge 260 €
In über 90 % der Fälle kommen die Punkte 1 und 2 in Betracht.
Ihre Ansprechpartner
- Jöster, Thomas
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan