Handwerkerparken
Für die Versorgung der Bewohner und Bewohnerinnen ist es im Einzelfall zwingend erforderlich, dass Handwerker durch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen die Möglichkeit erhalten, mit ihren Firmenfahrzeugen in der Nähe ihrer Kunden zu parken. Ein Anruf beim zuständigen Fachbereich genügt. Mit der jeweiligen Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter wird der Standort des parkenden Fahrzeuges abgeklärt, damit keine Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern entsteht. Die Stadt Bocholt erhebt als einzige Stadt vergleichbarer Größenordnung in der Region grundsätzlich keine Gebühren für das Handwerkerparken in Bocholt. Das wird auch zukünftig so gehandhabt.
Wer als Handwerker münsterlandweit tätig ist
und für das Parken in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster eine Genehmigung braucht, kann diese beim Fachbereich Öffentliche Ordnung, Geschäftsbereich Verkehrsüberwachung - formlos beantragen.
Die Städte und Gemeinden in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster haben einvernehmlich die Installierung der Münsterlandgenehmigung für Handwerker beschlossen.
Während des Arbeitseinsatzes ist mit dieser Genehmigung das Parken erlaubt:
- im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhalteverbot (Verkehrszeichen 286/290 StVO)
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
- auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild und
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325 StVO)
Die Bescheinigung ist von den Handwerkern im Original mitzuführen, gut lesbar im Fahrzeug auszulegen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Ausnahmegenehmigung - und um ein solche handelt es sich bei der Münsterlandgenehmigung für Handwerker - gilt immer nur für ein Fahrzeug der Firma und ist ein Jahr lang gültig. Dieses Fahrzeug muss durch Firmenaufschrift eindeutig erkennbar sein.
Die Genehmigung gilt nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes und berechtigt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Hier finden Sie auch den Presseartikel zum Handwerkerparken vom 7. Januar 2004!
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Das kostet es
130 Euro für ein Jahr ab dem Datum der Ausstellung; bereits bestehende Genehmigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.