Rundfunkgebührenbefreiung
SGB II-Bezieher werden auf Antrag von Rundfunkgebühren befreit. Hierzu war es bislang notwendig, dass das Bürgerbüro auf dem Antragsvordruck die Meldedaten bescheinigte. Dieses hat sich geändert. Nunmehr genügt es, dass die Antrag stellende Person selbst durch Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Formular zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) schickt.
Das Bürgerbüro muss nicht mehr beteiligt werden.
Ansprechpartner/-innen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 UhrDas Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Westend 2, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Müggenborg, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Pohl, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski-Kroll, Steentjes und Giesing sowie der Mitarbeiter Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.