Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Stadtwacht
Die Bocholter Stadtwacht gibt es seit 2001. Mit insgesamt sieben Personen, die tagtäglich im Stadtgebiet Bocholts Präsenz zeigen, sorgt die Stadtwacht für Sicherheit und Ordnung.
Öffentliche Sicherheit ein wichtiger Faktor
Die Bürgerinnen und Bürger nehmen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung als einen wichtigen Faktor wahr, wenn es um die Wohnqualität einer Stadt geht. Insbesondere im Wohnungsumfeld muss es „stimmen“, dann steigt die Lebensqualität. Nicht nur die Nachbarschaft muss mit ihren vielen persönlichen Kontakten funktionieren, die Menschen – auch in Bocholt – möchten in einer sicheren, lebenswerten und fürsorgenden Gemeinschaft leben.
In den letzten zehn, fünfzehn Jahren hat sich ein „subjektives Unsicherheitsgefühl“ breitgemacht. Hierbei spielen für die Bürgerinnen und Bürger Störungen der öffentlichen Ordnung und Sauberkeit mindestens die gleiche Rolle wie reale Sicherheitsgefährdungen. Die Bürger erwarten, dass sich Bocholt sicher und gleichermaßen lebenswert präsentiert.
Durch die Ordnungspartnerschaft mit der Polizei, in die die Stadtwacht eingebunden ist, trägt die Stadt Bocholt diesen Erwartungen Rechnung. Stadtverwaltung und Polizei sehen sich als Partner für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Dass der Weg, den die Stadt eingeschlagen hat, der richtige ist, zeigt sich nicht nur an den positiven Rückmeldungen aus der Bürgerschaft. Nachbar- und Vergleichsstädte gleichermaßen informieren und informierten sich über die Möglichkeiten, Erfahrungen und Voraussetzungen zur Installierung einer derartigen Einrichtung.
Überblick der Aufgabenfelder der Stadtwacht:
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Ansprechpartner für alle Bocholter Bürgerinnen und Bürger, Innenstadtbesucher/Innen sowie ortsansässige Gewerbetreibende und Händler
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Vermittlung von Hilfsangeboten an Beschwerdeführer und Störer
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Unterbindung und Ahndung ordnungswidrigen Verhaltens (z.B. unerlaubte Abfallentsorgung, aggressives Betteln, störender Alkoholkonsum, unerlaubte Benutzung öffentlicher Einrichtungen, Hundekontrolldienste)
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Selbständige Ermittlungen von Verursachern sowie abschließende Durchführungen geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung der ordnungswidrigen Zustände (z.B. Durchführung von Personenüberprüfungen, Aussprache von Verwarnungen)
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Kontrolleinsätze in räumlich vorgegebenen Bereichen wie z.B. Kinderspielplätzen, Erholungsgebieten, „Angsträumen“
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Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls durch den Streifendienst – hohe Präsenz in der Innenstadt unter Berücksichtigung des Bedarfs im Außenbereich
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Verbesserung des Stadtbildes unter sicherheits- und ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten (z.B. Erkennen von Schäden und Mängeln im Stadtbild und einleiten erforderlicher Maßnahmen zur Abhilfe)
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Kontrolldienste entsprechend den Vorgaben der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bocholt
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Mitwirkung der Überwachung des gesetzlichen Jugendschutzes
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Identitätsfeststellungen zur Abwehr von Gefahren
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Prüfung von Berechtigungsscheinen
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Aussprache von Platzverweisen
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Sicherstellung von Sachen
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Ausübung unmittelbaren Zwangs im Rahmen der Befugnisse als Vollzugsdienstkräfte im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
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Enge Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der Polizei (z.B. im Rahmen gemeinsamer Streifendienste)
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Durchführung angeordneter Kontrollen (z.B. Spielhallen, Parkverstöße, Sondernutzungen, Sperrzeiten)
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Unterstützung des Innendienstes (z.B. im Rahmen von Schulzuführungen, Einweisung psychisch Kranker, Sicherung von Kampfmittelfundstellen
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Baustellen-/ Objektkontrollen, sowohl im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit als auch auf Anforderung durch die Bauordnung, widerrechtliche Nutzung von Räumlichkeiten
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Uniformierte Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Problemfällen (sowohl des ordnungsrechtrechtlichen Bereichs sowie wie auch der Jugendhilfe und dem Sozialbereich)
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Gebäudesicherung (z.B. Bestreifung schulischer Einrichtungen während der Ferienzeit zur Eindämmung von Vandalismus)
Rechtliche Handlungsgrundlagen:
- Ordnungsbehördengesetz NRW
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Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
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Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
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Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bocholt
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Straßen- und Wegegesetz NRW
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Diverse Abfallgesetze und Verordnungen
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Landeshundegesetz NRW
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Landesimmissionsschutzgesetz NRW
Rechtliche Grundlagen
Beschluss der StadtverordnetenversammlungIhre Ansprechpartnerin
- Frau Strupek