Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Erschließungsvertrag
Vereinbarung mit einem Investor über die Herstellung und Finanzierung einer StraßeEin
Grundstückseigentümer kann Baugrundstücke bzw. fertiggestellte Häuser zum Kauf anbieten; er übernimmt auch die erforderliche öffentliche Erschließung für die Herstellung von Straßen und Grünanlagen und finanziert diese Kosten über den Verkaufspreis. Die Stadt übernimmt nach Fertigstellung die Straßen und Grünanlagen in ihr "öffentliches" Eigentum.Rechtliche Grundlagen
BaugesetzbuchIhr Ansprechpartner
- Klein-Schmeink, Norbert
mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan