Ablösungsvertrag
Vereinbarung über die vorzeitige Zahlung des ErschließungsbeitragsBei der Entwicklung
von Neubaugebieten ist die Stadt oftmals an einer zügigen Bebauung und Erschließung der Grundstücke interessiert. Zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen und Grünausgleichsmaßnahmen wünscht die Stadt Bocholt eine frühzeitige Kooperation mit den Grundstückseigentümern. Die dafür zu zahlenden Beiträge können einmalig und endgültig von den Grundstückseigentümern abgelöst werden.Rechtliche Grundlagen
BaugesetzbuchIhre Ansprechpartner/innen
- Bußhoff, Doreen
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!
- Deelmann, Christoph
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