Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Einhaltung der StVO und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Parkraumnutzung) erfolgt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.Überwachung - warum?
Das erhebliche Verkehrsaufkommen in dieser großen Einkaufsstadt muss zur Sicherheit aller geregelt werden. Unsere Überwachungskräfte sind bemüht, dies nach Möglichkeit bürgerfreundlich zu regeln, jedoch muss jeder - die Straßenverkehrsordnung mißachtende - Falschparker damit rechnen, eine Verwarnung zu bekommen. Dies geschieht insbesondere auch, um Gefahren von Fußgängern, Fahrradfahrern und auch allen anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden, denn jedes falsch geparkte Fahrzeug stellt eine potentielle Gefahr dar. Dies ist insbesondere dort der Fall, wo Kinder ihren Schulweg haben.
Verwarnungsgelder
Diese sind aufgrund des "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs" unterschiedlich festgesetzt und betragen je nach Tatbestand zwischen 5 Euro und 35 Euro.
Überwachungskräfte
Sieben halbtags beschäftigte Überwachungskräfte sorgen für geordnetes Parken im gesamten Bocholter Stadtgebiet. Während die Innenstadt von Montag bis einschließlich Samstag täglich mehrmals kontrolliert wird, erfolgt eine solche in den Außenbereichen in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich.
Handwerkerparken
Als einzige Stadt vergleichbarer Größenordnung in der Region erhebt die Stadt Bocholt keine Gebühren für Handwerkerparken. Ein Anruf bei der Verwaltung genügt in der Regel, um eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu bekommen.