Sonntagsfahrgenehmigungen
In bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller kann die Verkehrsüberwachung Ausnahmen nach den Vorschriften der § 46 der Straßenverkehrsordnung genehmigen, so beispielsweise vom Sonn- und Feiertagsverbot für Lastkraftwagen.Das Fahrverbot betrifft

Für Transporte, die nicht unter die o.g. Ausnahmen des § 30 StVO fallen, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Diese wird jedoch nur in dringenden Fällen erteilt, z.B. wenn der Transport mit einem anderen Transportmittel bzw. zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich ist.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO) , §§ 30 und 46
Den Text des § 30 der Straßenverkehrsordnung finden Sie hier:
Den Text des § 46 der Straßenverkehrsordnung finden Sie hier: