Schwerbehinderten-Parkausweis
Der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen berechtigt zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Der Ausweis gilt in der gesamten europäischen Union.
Im gesamten Bocholter Stadtgebiet
wurden Behindertenparkplätze eingerichtet, um die Mobilität schwerbehinderter Menschen zu verbessern.
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal "aG", mit beidseitiger Amelie (Fehlen einer oder mehrerer Gliedmaßen) oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkmal "Bl") mit Hauptwohnsitz in Bocholt, erhalten einen Schwerbehinderten-Parkausweis.
Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Auch schwerbehinderten Menschen ohne Merkzeichen "aG" oder "Bl" können besondere Parkerleichterungen gewährt werden. Das Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen ist aber nicht gestattet.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin im Fachbereich Öffentliche Ordnung.
Das brauchen Sie
Bringen Sie bei der Beantragung bitte Ihren gültigen Schwerbehindertenausweis sowie ein aktuelles Passfoto mit.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Das kostet es
Die Erteilung des EU-Schwerbehinderten-Parkausweises ist gebührenfrei.