Ordnungsamt
Das Ordnungsamt "versteckt" sich hinter dem Fachbereich Öffentliche Ordnung. Sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, ergreift sie das Ordnungsamt nach den Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes und erhält somit die öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufrecht.
Hintergründe zur OBV
Obwohl die Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) aus dem Jahre 1985 noch gültig war, bestand Handlungsbedarf, um die verschiedenen Regelungen den heutigen Gegebenheiten und dem Standard anderer Vergleichsstädte in NRW anzupassen. Hiermit wird auf die veränderten Entwicklungen in unserer Gesellschaft im Allgemeinen sowie auf das Verhalten einzelner Personen oder Personengruppen reagiert, die von bisher geltenden Regelungen nicht mehr erfasst wurden.
Rechtliche Grundlagen
Ihre Ansprechpartner
- Heine, MarkusBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
- Frau StrupekBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
- Telahr, MarkusBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.