Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht
Prüfung der gesetzlichen Voraussetzung und Genehmigung zur Befreiung von der Helmpflicht bzw. Gurtpflicht.Von der Gurtanlegepflicht

können Personen befreit werden,
- denen das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
- deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Schutzhelmpflicht kann erfolgen, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Bei der Beantragung bzw. Bescheinigung durch Ihren Arzt hilft Ihnen das nachfolgende Formular.
Das brauchen Sie
Ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die o.g. Voraussetzungen gegeben sind.
Hinweis: Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer des in der ärztlichen Bescheinigung angegebenen Zeitraumes erteilt. Erfolgt keine Zeitangabe, wird diese Ausnahme grundsätzlich für drei Jahre erteilt.