Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Auskunft
Benötigen Sie eine Auskunft aus dem Melde-, Gewerbe- oder Gewerbezentralregister, ist der Fachbereich Öffentliche Ordnung Ihr richtiger Ansprechpartner.
Auskünfte aus dem Gewerberegister erfolgen im Geschäftsbereich Gewerbe, Auskünfte aus dem Melderegister gibt es Bürgerbüro. Benötigen Sie darüber hinaus, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, das in Bonn geführt wird, wenden Sie sich als Privatperson an das Bürgerbüro und als juristische Person an den Geschäftsbereich Gewerbe.
Rechtliche Grundlagen
Meldegesetz, Gewerbezentralregistergesetz, Gewerbeordnung
Das kostet es
Für die einfache Melderegisterauskunft ist eine Gebühr in Höhe von sieben Euro, für die Gewerberegisterauskunft von 17 Euro zu entrichten.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Bonn kostet 13 Euro.
Ihre Ansprechpartner/innen
- Herr Cyganek
- Herr EmigBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.