Zivilschutz
Die Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Behördliche Maßnahmen
ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung. Zum Zivilschutz gehören insbesondere der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau (Mehrzweckanlage Europaplatz Bocholt), die Aufenthaltsregelung, der Katastrophenschutz, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und von Kulturgut. Desweiteren unterliegt diesem Geschäftsbereich die Durchführung von Maßnahmen der zivilen Verteidigung in Bundesauftragsverwaltung, sowie die Planung der Versorgung und Bedarfsdeckung der Bevölkerung, Streitkräfte u.a. in Krisenfällen. Auch die Koordinierung und Organisation der Großschadenabwehr (Stab außergewöhnliche Ereignisse -SAE-) wird von hier durchgeführt, Öl- und Giftunfälle bearbeitet und bei der Gefahrenabwehrplanung mitgewirkt.