Beerdigung
Die Beerdigung eines Toten findet als Erdbestattung oder nach einer Einäscherung in einem Urnengrab auf dem Friedhof statt.
Totenschein und Sterbeurkunde
Der Arzt stellt einen Totenschein aus. Der Totenschein wird beim Standesamt benötigt, um eine Sterbeurkunde zu beantragen. Die Sterbeurkunde wird beim Friedhofsamt vorgelegt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Pfarrgemeinde legt das Friedhofamt dann einen Beerdigungstermin fest.
Für den Transport des Toten zur Leichenhalle, für die Einsargung und Aufbahrung des Toten muss ein Beerdigungsinstitut eingeschaltet werden. Soll eine Einäscherung stattfinden, muss der Tote in ein Krematorium überführt werden.
Eine Sonderbestattungsart ist die Seebestattung. Die Organisation übernimmt das Beerdigungsinstitut.
Beerdigungsinstitut einschalten
Beerdigungsinstitute sind private Unternehmen, die die Beerdigung organisieren und umfangreiche Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel Transport des Verstorbenen zur städtischen Leichenhalle, Aufbahrung und Einsargung des Toten und die Erledigung sämtlicher Formalitäten. Beerdigungsinstitute finden Sie in z.B. in lokalen Branchenbüchern.
Bestattungsfrist
Beisetzungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Beisetzung fest.
Beisetzungen müssen in der Regel innerhalb von 120 Stunden vorgenommen werden; sie dürfen jedoch nicht vor Ablauf von 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen (siehe § 7 der Bocholter Friedhofssatzung). Grundlage für diese Bestimmungen ist die "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen".
Pflege des Friedhofs
Für die Pflege der öffentlichen Wege und Plätze ist das Friedhofsamt zuständig.
Rechtliche Grundlagen
Das kostet es
Für durchgeführte Leistungen der Stadt Bocholt werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach der aktuellen Friedhofsgebührenordnung richtet. Die Kosten werden dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Ihre Ansprechpartner
- Euting, Andreas
mo - mi: 8 - 12 und 13 - 16 Uhr
do: 8 - 12 und 13 - 17 Uhr
fr: 8 - 13 Uhr
sa: 10.30 - 12 Uhr - Kamperschrör, Martin
mo - mi: 8 - 12 und 13 - 16 Uhr
do: 8 - 12 und 13 - 17 Uhr
fr: 8 - 13 Uhr
sa: 10.30 - 12 Uhr