Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Ausgleichsmaßnahme
Gemäß gesetzlicher Vorgaben sind die auf Grund von Bebauungsplänen vorgenommenen Versiegelungen (Eingriffe in Natur und Landschaft) durch Maßnahmen des Naturschutzes auszugleichen.Diesen zu erwartenden Eingriffen..
in Natur und Landschaft sind im Bebauungsplan spezielle Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet. Typische Ausgleichsmaßnahmen sind Aufforstungen, die Anpflanzung von Hecken, die Entwicklung von Feuchtwiesen und anderen Biotopen. Werden private Eingriffe auf öffentlichen bzw. städtischen Flächen ausgeglichen, so sind hierfür Zahlungen für die jeweiligen Maßnahmen zu leisten. Genauere Festlegungen finden sich in der Begründung des jeweiligen Bebauungsplanes.Rechtliche Grundlagen
BundesnaturschutzgesetzBaugesetzbuch
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- Dohle, Stephan
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