Winterdienst
Der Winterdienst ist im § 1 des Gesetzes über die Reinigung an öffentlichen Straßen-Straßenreinigungsgesetz NW- geregelt.
An öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslage sind die Straßen von den Gemeinden zu reinigen. Hierzu gehört die Unterhaltung und auch der Winterdienst, wie z.B. das insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen. Durch eine Satzung ist die Reinigungspflicht und damit die Winterwartung der Geh- und kombinierten Geh- und radwege auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Der Umfang der zu reinigenden Straßen und Plätze richtet sich nach Maßgabe des in der Satzung festgelegten jeweiligen Straßengruppe.
Wir sorgen für Ihre Sicherheit bei Eis und Schnee
Schon bevor in Bocholt der erste Schnee fällt oder die Straßen glatt werden, steht eine Vertragsfirma und unser städtisches Personal für den Winterdienst bereit.
Ab morgens 4.30 Uhr streuen oder räumen wir bei Schneefall oder Winterglätte 170 Kilometer Fahrbahnen und 105 Kilometer Radwege. Die Hauptverkehrsstraßen, Ausfallstraßen, Schul- und Buslinien, Brücken und der Stadt-Ring werden als erstes gestreut bzw. geräumt, dann die Nebenstrecken. Manchmal kann es etwas dauern, bis Ihre Straße an der Reihe ist. Wir bitten Sie deshalb um Geduld.
Hier müssen Sie zur Schaufel greifen
Damit der Winter möglichst unfallfrei bleibt, muss jeder - die Stadt Bocholt, aber auch ihre Bürgerinnen und Bürger - seine Aufgaben erfüllen. Nach der Bocholter Straßenreinigungs- und -Sicherungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien (oder befreien zu lassen).
Als Eigentümer müssen Sie von Montag bis Samstag bis 7.30 Uhr an Sonn- und Feiertag ab 8 Uhr den Gehweg von Schnee freihalten. In der Zeit bis 19 Uhr ist dies so oft zu wiederholen, wie es die Sicherheit der Fußgänger erfordert. Ist in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen mind. 1 m für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden. In Anliegerstraßen erfolgt die Reinigung und auch der Winterdienst durch die Anlieger
Wenn Sie als Eigentümer Ihre Aufgaben nicht wahrnehmen, können Sie haftbar gemacht werden und müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechen, wenn ein Fußgänger zu Schaden kommt oder sich verletzt.
Rechtliche Grundlagen
Ihre Ansprechpartner
- Eßing, Bodo
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung! - Frieg, Michael
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung! - Hidding, Thomas
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung!