Bescheinigung in Steuersachen
Diese Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Abgabenrückstände bestehen.
Hinweis: Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Standort der Firma muss die Stadt Bocholt sein.
Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung) kann formlos gestellt werden. Bitte geben Sie an, für welchen Zweck Sie die Bescheinigung benötigen und wer sie verlangt. Wenn Sie zu uns kommen, können Sie in eiligen Fällen die Bescheinigung - falls keine Rückstände bestehen - auch direkt mitnehmen.
Das kostet es
Für die steuerliche Unbednkelichkeitsbescheinigung wird seit dem 1. Juni 2019 eine Gebühr von 18 € erhoben.
Ihre Ansprechpartnerin
- Herr Tebrügge
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Frau Burri
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Herr Wilting
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Herr Weidemann
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Herr Uebbing
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!