Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Forderungsverfolgung
Der Geschäftsbereich Forderungsmanagement des Fachbereichs Finanzen nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen wahr.
Darüber hinaus
ist sie auch zuständig für die Beitreibung privatrechtlicher Forderungen, wenn diese
- aus der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen,
- der Nutzung öffentlichen Vermögens bzw. dem Erwerb von Früchten des öffentlichen Vermögens oder
- der Aufwendung öffentlicher Mittel für öffentlich geförderte, insbesondere soziale Zwecke
entstanden sind.
Zum einen werden eigene Ansprüche vollstreckt, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte bzw. Kreise oder im Weg der zugewiesenen Vollstreckung für z.B. ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragservice, Industrie- und Handelskammer etc. einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen, die nicht selbst vollstreckt werden können, wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Der Vollstreckung geht in der Regel eine schriftliche Ankündigung voraus.
Vollstreckt werden kann z.B. durch:
- Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten - u.a. Einsatz der Parkkralle
- Konto- oder Lohnpfändungen
- Eintragung von Sicherungshypotheken bei vorhandenen Grundstücken
- Zwangsversteigerungen
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.
Rechtliche Grundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zivilprozessordnung (ZPO)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)
Kostenordnung zum VwVG NRW (KostO NRW)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Abgabenordnung (AO)
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
Insolvenzordnung (InsO)
Ihre Ansprechpartner/innen
- Frau Schröer
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Herr Tebrügge
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
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Hier finden Sie einen Geschossplan - Frau Teschlade
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Hier finden Sie einen Geschossplan - Frau Burri
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Hier finden Sie einen Geschossplan - Herr Wilting
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Hier finden Sie einen Geschossplan - Herr Uebbing
mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
- Frau Schröer
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Hier finden Sie einen Geschossplan - Frau Teschlade
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