Grundsteuern
Laut Grundsteuergesetz bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
- die Betriebe der Land- u Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B)
Die Grundsteuer wird
nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Stadt ihren örtlichen Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.
Bitte beachten Sie:
Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben.
Das brauchen Sie
Die Festsetzung der maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuermessbescheid) erfolgt grundsätzlich durch die Finanzämter.
Rechtliche Grundlagen
Grundsteuergesetz, Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz, Haushaltssatzung der Stadt Bocholt
Das kostet es
Die Steuerhebesätze betragen zur Zeit:
- Grundsteuer A 404 v.H.
- Grundsteuer B 630 v. H.
Ansprechpartner/-innen
- Frau Reidick
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Frau Sanders
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Frau Trainotti
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.