Unterhaltssicherung (USG)
Durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 1956 wurde es erforderlich, auch die Fürsorge für die zur Erfüllung der Wehrpflicht Einberufenen zu regeln. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) beschlossen. Nach dem USG erhalten die zur Erfüllung ihrer Wehrpflicht einberufenen Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden sowie deren Familienangehörige Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs (Unterhaltssicherung). Diese Leistungen sind Sozialleistungen besonderer Art, die von den Sozialhilfeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu unterscheiden sind.Das brauchen Sie
Einberufungsnachweis im Original, Versicherungsscheine von Schadensversicherungen, Heiratsurkunde, Unterhaltstitel, Verdienstnachweis, Mietvertrag und Nachweise über Nebenkosten