Unterbringung von Flüchtlingen
Zum Zwecke der Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge, die der Stadt Bocholt im Rahmen des Zuweisungsverfahrens nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Nordrhein-Westfalen (FlüAG NW) zugewiesen werden, unterhält die Stadt Bocholt z.Zt. an 15 Standorten insgesamt 17 Übergangsheime/-wohnungen für ausländische Flüchtlinge mit einer Kapazität von 760 Plätzen. Die Zuweisung der Plätze in den Übergangsheimen erfolgt durch den Fachbereich Soziales. Die technische Betreuung der Übergangsheime erfolgt durch Hausverwalter, die für je einen Bezirk mit ca. 250 Plätzen zuständig sind.Das brauchen Sie
Zuweisungsbescheid der Landesstelle Unna-Massen, Abmeldebescheinigung