Unterbringung von Obdachlosen
Für die Unterbringung von Personen, die ihre Wohnung verloren haben, unterhält die Stadt Bocholt Obdachlosenwohnungen. Die Zuweisung der Plätze in den Obdachlosenwohnungen erfolgt durch den Fachbereich Soziales.
Ihre Ansprechpartner erreichen Sie zurzeit aufgrund des Mutterschutzes der Stelleninhaberin unter der Nummer 02871 953-197!
Rechtliche Grundlagen
§§ 4, 5, 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Ihr Ansprechpartner
- Frau Brake
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr di, 8 - 14 Uhr mo, mi, 14 - 17 Uhr do, 14 - 17 Uhr Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.