Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung der Fließgewässer wird im Kreis Borken von den Wasser- und Bodenverbänden durchgeführt.
Die Gewässerunterhaltung (Pflege und Räumung) dient der Sicherung eines schadlosen Wasserabflusses. Diese Aufgabe wird von den Wasser- und Bodenverbänden, unter Betreuung durch den Kreis Borken, durchgeführt.
Bauliche Anlagen an Gewässern, wie z.B. Durchlässe und Stützmauern, sind vom jeweiligen Eigentümer zu unterhalten.
Weitergehende Erläuterungen erhalten Sie beim Kreis Borken unter der Internetadresse: www.kreis-borken.de.
Rechtliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Das Wasserverbandsgesetz des Bundes (WVG)
- Die jeweiligen Verbandssatzungen
Ihr Ansprechpartner
- Goebels, Markus
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung!