Kleinkläranlage
Kleinkläranlagen dienen der Behandlung von häuslichem Abwasser. Sie kommen dort zum Einsatz, wo eine öffentliche Kanalisation nicht vorhanden ist. Die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in den Untergrund bedarf der Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde, das ist für Bocholt die Kreisverwaltung Borken.
Was ist bei Planung, Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage zu beachten?
Auskunft erteilt der Kreis Borken u.a. in seiner Internetdarstellung unter http://www.kreis-borken.de.
Das brauchen Sie
Eine Auflistung der notwendigen Unterlagen ist unter der o.a. Internetadresse aufgeführt. Hier kann auch das entsprechende Antragsformular heruntergeladen werden.
Rechtliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- DIN-Normen Kleinkläranlagen (DIN 4261)
- Merkblätter Nr. 2 und 3 des Landesumweltamtes NRW
Ihr Ansprechpartner
- Goebels, Markus
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung!