Hilfen zur Gesundheit
Nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfängern kann der Fachbereich Soziales Hilfen zur Gesundheit gewähren.Im Allgemeinen
erfolgt dies durch Anmeldung bei einer Krenkenkasse eigener Wahl, welche die Betreuung der leistungsberechtigten Person im Rahmen des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Kostenerstattung übernimmt. Hilfen zur Gesundheit können durch Ausstellung eines Krankenscheins auch für sonstige Personen erbracht werden, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten nciht zuzumuten ist, die Kosten der Behandlung bzw. der ärztlich verordneten Maßnahmen aus eigenen Mitteln aufzubringen. Der Fachbereich übernimmt dann die Kosten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit. Die Leistungen des Fachbereichs entsprechen dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Ebenfalls können für die stationäre Behandlung im Krankenhaus oder im Rahmen einer Kurmaßnahme im Einzelfall Kosten übernommen werden.Das brauchen Sie
Sofern Sie bereits laufende Leistungen erhalten, brauchen Sie keine weiteren Unterlagen, ansonsten benötigen Sie Einkommensnachweis und sonstige Unterlagen wie z.B.
- Rentenbescheid
- Lohnbescheinigung
- Wohngeldbescheid
- Kindergeldbescheid
- Einkommens-/Lohnsteuerbescheid, Mietvertrag, Abrechnung Strom/Gas/Wasser (BEW), Nachweis über Arbeitslosmeldung, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Verischerungsbeiträge, Sozialversicherungsausweis/Lohnsteuerkarte, Unterlagen zur Haltung eines PKW (Versicherungsnachweis/Fahrzeugschein)
Bei Trennung/Scheidung zusätzlich:
- Schriftwechsel in der Trennungs-/Unterhaltsangelegenheit
- Scheidungsurteil
- Urteil/Vergleich über Unterhalt sowie Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Bescheid des Jugendamtes über die Gewährung von Unterhaltsvorschusszahlungen
Rechtliche Grundlagen
§§ 47 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)Ihre Ansprechpartner/innen
- Frau Ernsten
Freier Publikumszugang ohne Terminvereinbarung ist ausschließlich am
mo + do: 8 - 12:30 und
mit + fr 11 - 12.30 Uhrmöglich.
Während der regulären Öffnungszeiten
Mo. 8-12.30 u. 14-17
Di. geschlossen
Mi. 8-12.30
Do. 8-12.30 u. 14-17
Fr. 8-12.30steht Ihr Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.
- Frau Fortmann
Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12.30 Uhr
Die (ganztägig) + Mi (nachmittags) geschlossen
Mo + Do 14 - 17 Uhr - Frau Nattefort
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Mo + Do 14 - 17 Uhr - Frau Hetkamp
Bitte vereinbaren Sie für eine persönlich Vorsprache unbedingt einen Termin. - Frau Schottek
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- Frau Storm
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- Herr Schilderink
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