Betreuungen
Die Stadt Bocholt ist als „große kreisangehörige Stadt" Betreuungsbehörde im Sinne des Betreuungsrechts.
Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es,
- im Einzelfall Betreuungen anzuregen,
- das Vormundschaftsgericht zu unterstützen
- die Betreuer auf ihren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- dafür zu sorgen, daß die Betreuer in ihre Aufgabe eingeführt und geschult werden, sowie
- Betreuungstätigkeiten von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuungsvereinen anzuregen und zu fördern.
In begründeten Einzelfällen kann die Betreuungsbehörde auch Betreuungen selbst wahrnehmen.
Das Betreuungsrecht
hat das alte Vormundschaftsrecht abgelöst. Das Betreuungsrecht stellt die Belange und die Persönlichkeitsrechte der Betreuten stärker in den Vordergrund als das alte Vormundschaftsrecht.
In Bocholt gibt es zwei Betreuungsvereine:
AWO – Arbeiterwohlfahrt, Betreuungsverein
Drostenstraße 1
46399 Bocholt
Tel. 02871/34 09 39
Sozialdienst kath. Frauen, Betreuungsverein
Langenbergstr. 18
46397 Bocholt
Tel. 02871/2518225
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Rechtliche Grundlagen
- Betreuungsgesetz (BtG)
- Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
- Landesausführungsgesetz zum Betreuungsbehördengesetz (AG-LBtG)