Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Abwasserbeseitigung
Im Bocholter Stadtgebiet erfolgt die Beseitigung des Schmutz-und Regenwassers sowohl im Misch- als auch im Trennverfahren. Beim Trennverfahren, das überwiegend in den Randbezirken Bocholts besteht, wird das Niederschlagwasser über Rohrleitungen dem nächsten Vorfluter zugeführt. Nur das Schmutzwasser wird zur städtischen Kläranlage geleitet. Im Gegensatz hierzu wird beim Mischsystem das gesamte Abwasser zur Kläranlage geführt.
In der Stadt Bocholt besteht hinsichtlich der Ableitung von Schmutz- und Niederschlagwasser Anschluss- und Benutzungszwang. Auf Antrag kann jedoch der Anschlusszwang beim Niederschlagwasser aufgehoben werden, wenn es auf dem zu entwässernden Grundstück schadlos versickert werden kann (Verzicht des Betreibers auf Überlassung des Niederschlagswassers). Der Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz ist genehmigungspflichtig. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens für ein geplantes Bauvorhaben wird auch die Entwässerungsgenehmigung erteilt. Es ist deshalb nicht notwendig, die Entwässerung für die Baumaßnahme gesondert zu beantragen. Ausnahmen bilden hier gewerbliche Betriebe. In diesen Fällen sollte auf jeden Fall ein Informationsgespräch zwischen dem Bauherrn und dem zuständigen Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Stadtentwässerung stattfinden. Hinweise zur Entwässerung gibt das Formblatt Entwässerungsanlagen, das als Anlage der Baugenehmigung beiliegt.
Rechtliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NW)
- Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser (Abwassersatzung)
Das kostet es
Ihre Ansprechpartner
- Bücker, Dirk
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung! - Ketteler, Michaela
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung! - Nienhaus, Markus
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung! - Welberg, Heinz
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung!