Versickerung
Auf Antrag kann das Niederschlagwasser von privaten Grundstücke versickert werden, wenn die technischen und rechtlichen Vorraussetzungen gegeben sind. Festlegungen im Bebauungsplan können eine Versickerung des Niederschlagwassers auch vorschreiben. In der Änderung des Landeswassergesetzes von 1995 wurde der eine neue Regelung (§ 51a) aufgenommen. Diese besagt, dass Niederschlagwasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Bei neuen Baugebieten wird deshalb schon im Vorfeld durch Bodengutachten festgestellt, ob eine Versickerung des Niederschlagwassers (Regen etc.) möglich ist. Gegebenenfalls wird dann die Versickerung im Bebauungsplan festgelegt. Bei allen anderen Grundstücken muß ein Nachweis erbracht werden, ob eine Versickerung möglich ist. Hauptkriterien sind hierbei die Höhe des maximalen Grundwasserstandes sowie die Kennwerte des anstehenden Bodens.
Als Versickerungsmethoden können vor allem Flächen-, Mulden- oder Rigolenversickerungen zur Anwendung kommen. Ein Gespräch mit den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtentwässerung sollte vorab geführt werden.
Die Zuständigkeit zur Genehmigung von Versickerungsanlagen liegt beim Kreis Borken als Untere Wasserbehörde.
Das brauchen Sie
Art und Umfang des Antrags ist vorab mit den zuständigen Mitarbeitern abzustimmen. Eine Aufstellung der in den meisten Fällen notwendigen Unterlagen ist beim Kreis Borken unter der Internetadresse www.kreis-borken.de zu erfahren.Rechtliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 51a des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW)
- Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser (Abwassersatzung)
- Arbeitsblatt A 138 der abwassertechnischen Vereinigung e.V.
Ihre Ansprechpartner
- Bücker, Dirk
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung! - Vogt, Hermann- Josef
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung!