Grundstücksanschlussleitung
Als Grundstücksanschlussleitung wird die Verbindung zwischen der öffentlichen Sammelleitung bis zur Grenze des anzuschließenden/angeschlossenen Grundstückes bezeichnet. Die Grundstücksanschlussleitungen gehören zur öffentlichen Abwasseranlage und werden vom Entsorgungs- und Servicebetrieb unterhalten und betrieben.
Neuerstellungen und Reparaturen werden von einem durch den Entsorgungs- und Servicebetrieb beauftragen Unternehmer ausgeführt. In Gebieten in denen das Abwasser über ein Mischsystem abgeleitet wird, führt eine Leitung zum Grundstück, die Regen- und Schmutzwasser gemeinsam dem Kanalnetz zuführt. In Gebieten in denen das Abwasser getrennt abgeleitet wird, existieren separate Leitungen für Regen- und Schmutzwasser.
Das brauchen Sie
Um einen nachträgliche Grundstücksanschlussleitung zu beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antragsformular
- Entwässerungslageplan mit Eintragung des geplanten Anschlusses
Rechtliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser (Abwassersatzung)
Ihr Ansprechpartner
- Bücker, Dirk
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung!