Elternbeiträge (Kindergärten)
Für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, müssen die Elternbeiträge gestaffelt nach dem Einkommen gezahlt werden.
Das kostet es
Erhebung von Elternbeiträgen nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in Verbindung mit der Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 9.1.2009, zuletzt geändert am 21.11.2011