Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Elternbeiträge (Kindergärten)
Für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, müssen die Elternbeiträge gestaffelt nach dem Einkommen gezahlt werden.
Das kostet es
Erhebung von Elternbeiträgen nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in Verbindung mit der Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 9.1.2009, zuletzt geändert am 21.11.2011