Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Verpflichtungserklärung
Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt?
Bei vielen Staaten ist davon auszugehen, dass bei Einladungen von ausländischen Besuchern seitens der deutschen Auslandsvertretungen sogenannte Verpflichtungserklärungen als Voraussetzung für die Visumerteilung verlangt werden.
Mit der Verpflichtungserklärung
wird in erster Linie nachgewiesen, dass die einladende Person in der Lage ist, den Ausländer für die Zeit des Besuches unterzubringen und dessen Lebensunterhalt zu finanzieren sowie einen Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.
Was bedeutet das für mich?
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes Ihres Gastes entstehen (können). Dies gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einreise Ihres Gastes.
Ob Sie in der Lage sind, diese Kosten zu übernehmen, wird bei einer Bonitätsprüfung festgestellt. Hierbei müssen Sie Ihre gesamten finanziellen Verhältnisse offenlegen. Finanziell leistungsfähig sind Sie nur dann, wenn Ihr Einkommen erheblich höher als Ihre Ausgaben oder finanziellen Verpflichtungen ist. Wessen Einkommen nicht ausreicht, kann dieses durch eine Sicherheitsleistung kompensieren. Diese beträgt in Bocholt 2.500 Euro pro eigeladenem Gast un d ist unter Angabe des Verwendungszweckes "202 VE für #Name des Gastes'" auf das städtische Konto (IBAN: DE97 4285 0035 0000 1065 75) zu überweisen. Sobald die Ausreise des Gastes nachgewiesen ist, wird dieser Betrag zurücküberwiesen.
Kann jeder eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV) oder dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) sowie Wohngeld beziehen, können Sie keine Verpflichtungserklärung abgeben.
Was muss noch beachtet werden?
Auch wenn Sie sich durch die Verpflichtungserklärung dazu verpflichtet haben, dass Sie für alle Kosten während des Aufenthaltes Ihres Gastes aufkommen, ist es erforderlich, dass Ihr Gast gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) den Abschluss einer Reisekrankenversicherung nachweist.
Bei der Verpflichtungserklärung handelt es sich um eine selbstschuldnerische Erklärung. Die Abholung der Verpflichtungserklärung darf nur persönlich erfolgen, da Ihre Unterschrift beglaubigt wird. Sie können sich hierbei nicht vertreten lassen oder eine Vollmacht vorlegen.
Sie können nur dann in Bocholt eine Verpflichtungserklärung erhalten, wenn Sie in Bocholt wohnen und angemeldet sind.
Sollte die Verpflichtungserklärung über eine Firma, ein Unternehmen oder einen Verein abgegeben werden, muss der Geschäfts- oder Vereinssitz in Köln sein.
Vier Werktage Bearbeitungszeit
Die Ausländerbehörde nimmt Anträge auf eine Verpflichtungserklärung entgegen. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Werktage. Dann holt der Gastgeber persönlich die Verpflichtungserklärung im Bürgerbüro ab; die Verwaltungsgebühr beträgt zurzeit 29 Euro. Der Gastgeber schickt seinem Gast die Originalurkunde, die dieser dann bei der detuschen Auslandsvertretung vorlegt. Botschaft oder Generlakonsulat entscheiden dann eigenständig, ob das Visum erteilt wird. Eine Einflussmöglichkeit der Ausländerbehörde besteht nicht.
Bis zu 90 Tage
Ein Besuchervisum kann für bis zu 90 Tage erteil werden udn ist dan in allen Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens gültig. Eine Verlägerung ist ausgeschlossen. Alternativ hierzu kann im Ausnahmefall ein deutschnationales Visum beantragt werden, berechtigt jedoch nicht zur Einreise in andere Schengen-Staaten.
Das brauchen Sie
Zur Vermeidung von langen Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, die Antragsunterlagen in schriftlicher Form per E-Mail oder Fax zur Prüfung bei der Ausländerbehörde einzureichen. So können die Voraussetzungen bereits vorab geprüft werden und Sie erhalten anschließend eine Rückmeldung, wenn die Verpflichtungserklärung zur Abholung vorbereitet ist. Bitte geben Sie auch Ihre Kontaktdaten für Rückfragen bzw. zur Information über die Fertigstellung an.
- die letzten drei aktuellen Lohn-/Gehaltsabrechnungen über monatliches Nettoeinkommen des Arbeitgebers
- bei Selbständigen/freiberuflich tätigen Personen: aktuelle Bestätigung des Steuerberaters über den duchschnittlichen monatlichen Gewinn nach Abzug der Steuern oder letzter Steuerbescheid, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Rentenbescheid(e), aus denen die Höhe der monatlichen Rente(n) hervorgeht
- Mietverträge und drei Kontoauszüge, aus denen laufende Mieteinnahmen ersehen werden können
- Nachweise über laufende Einnahmen aus (Kapital-/Lebens-/Renten-)Versicherungen
- gültiger Reisepass oder Personalausweis und ggf. Aufenthaltstitel des sich Verpflichtenden
- Reisepasskopie des Ausländers (soweit vorhanden)
Das kostet es
Es fallen Gebühren in Höhe von 29 Euro pro Verpflichtungserklärung an.
Ansprechpartner/-innen
- Wolters, Martin
Vormittags: Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
Nachmittags: Mo und Do 14 - 17 Uhr