Abwasserentsorgung im Außenbereich
Das Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben wird durch die Stadt Bocholt entsorgt.
Die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Bocholt bezieht sich auch auf das Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben im Außenbereich. Um dieses Abwasser der städtischen Kläranlage zuzuführen, hat die Stadt Bocholt ein spezielles Entsorgungsunternehmen mit dieser Aufgabe beauftragt. Die Abfuhr des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen erfolgt einmal jährlich, bei abflußlosen Gruben nach Bedarf.
Ausgenommen von der städtischen Entsorgung sind landwirtschaftliche Betriebe, deren Abwasser auf eigenbewirtschaftete Ackerflächen unter Beachtung der geltenden abfall- und bodenschutzrechlichen Bestimmungen aufgebracht wird. Hier ist die Abwasserbeseitigungspflicht von der zuständigen Behörde auf den Grundstückseigentümer übertragen worden. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Kreis Borken (Untere Wasserbehörde).
Rechtliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 53 des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW)
- Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser (Abwassersatzung)
Ihr Ansprechpartner
- Müller, Claudia
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung!