Vermietungen und Verpachtungen von städtischen Grundstücken und Gebäuden
Die Stadt Bocholt bewirtschaftet die im städtischen Eigentum stehenden städtischen Gebäude und Grundstücke.
Gebäude, Gebäudeteile oder Grundstücke werden, sofern sie nicht für städtische Zwecke benötigt werden und auch nicht verkauft werden können, vermietet oder verpachtet. Dies sind neben landwirtschaftlichen Nutzflächen auch z.B. gewerblich nutzbare Immobilien, Gartengrundstücke oder Stellplätze.
Die Vermietung oder Verpachtung erfolgt durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages.
Rechtliche Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
Ihr Ansprechpartner
- Koloske, Lukas
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!
- Ludynia, Thomas
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
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- Müggenborg, Louisa
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!