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Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
Topografische Karte
Amtliche Karten der Erdoberfläche in den Maßstäben 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000
In topographischen Karten
ist die Erdoberfläche mit allem, was sich auf ihr befindet, dargestellt (gr.: topos = Ort; graphein = schreiben).
Diese Karten sollen dem Betrachter eine möglichst naturgetreue „Ortsbeschreibung“ geben und eine bestmögliche Vorstellung der abgebildeten Landschaft vermitteln. Kartenzeichen (Signaturen), unterschiedliche Farben und die Beschriftung sind dabei wichtige Hilfsmittel. Topographische Karten dienen der Übersicht und der Orientierung.
Die topographische Landeskartographie veranschaulicht die räumliche Gliederung und die Erscheinungsformen der Erdoberfläche. Wird ein Land topographisch vermessen, so spricht man von topographischer Landesaufnahme. Ergebnis einer topographischen Landesaufnahme sind amtliche topographische Kartenwerke.
Topographische Landeskartenwerke sind Hauptkartenwerke, Sonderkarten und historische Karten. In den Hauptkartenwerken wird das Landesgebiet in verschiedenen Maßstäben in Kartenblättern einheitlichen Blattschnittes flächendeckend dargestellt. Hauptkartenwerke sind:
1. Deutsche Grundkarte DGK 5 (1:5000) / Amtliche Basiskarte ABG 1:5000
2. Topographische Karte TK 25 (1:25.000)
3. Topographische Karte TK 50 (1:50.000)
4. Topographische Karte TK 100 (1:100.000)
5. Topographische Übersichtskarte TÜK 200 (1:200.000)
6. Übersichtskarte ÜK 500 (1:500.000)
7. Karte „Bundesrepublik Deutschland D 1000 (1:1.000.000)“.
8. Weitere Kartenbeispiele: Historische Karten / Wanderkarten / Radwanderkarten / Freizeitkarten / Kreiskarten / TOP 50 NRW (CD-Rom).
Hinweis: Die topographischen Karten werden z.B. als Planungsgrundlage für die Projektierung von u.a. Eisen- und Magnetschwebebahnen, Straßen, Wasserläufen, Brücken, Staudämmen, Kraftwerken und Ölleitungen benötigt.
Rechtliche Grundlagen
- Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW)
Ihre Ansprechpartner
- Grundstücks- und Bodenwirtschaft, Infozentrum
mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
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