Achtung: Bürgerservice eingeschränkt bzw. mit geänderten Abläufen
Wegen der derzeitigen Krisensituation in Zusammenhang mit dem weltweit grassierenden Coronavirus bietet die Bocholter Verwaltung ihren Bürgerservice unter Beachtung von Schutzmaßnahmen an. Bitte gesonderte Hinweise beachten!
An- und Verkauf von Grundstücken - Grundbucheintragungen
Erwerb und Verkauf von Grundstücken durch notarielle Verträge.
Zuständig für die Führung des Grundbuches ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bocholt. Nur dort erhalten Sie Einsicht in bzw. Auszüge aus dem Grundbuch!
Ein selbstständiges Grundstück im Sinne des BGB, ist ein solcher Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt oder, wenn noch andere Grundstücke desselben Eigentümers auf dem Grundbuchblatt stehen unter einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses eingetragen ist. Grundsätzlich ist zum Erwerb und zur inhaltlichen Änderung von Grundstücksrechten durch Rechtsgeschäft die Einigung über die Rechtsänderung (Vertrag) und die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch erforderlich.
Der An und Verkauf von Grundstücken stellt eine Kernaufgae einer jeden Gemeinde dar und beinhaltet u.a.
- die zentrale Beschaffung sämtlicher Grundstücke und Ausgleichsflächen, die für den öffentlichen Bedarf bzw. aus Gründen der Stadtentwicklung benötigt werden (z.B. Grundstücke für Straßen, Radwege, Gründflcäehn, Erholungsanlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Regenrückhaltebecken, Gewässeraufweitungen, Ausgleichsflächen u.a.),
- den Ankauf von Gewerbe- und Industrieerwartungsland unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe (Verlagerung, Ersatzbeschaffung, Betriebsaufgabe, u.a.),
- den vertraglichen Ankauf von Flächen des Bodenmanagements,
- den Verkauf aufbereiteter Grundstück an Bauwillige
- den Verkauf städtischer (Teil-) Flächen (u.a. nicht mehr benötigte städt. Gebäude, Grünflächen, Unland). Das Spektrum reicht von alten Schulgebäude bis hin zu Arrondierungsflächen als Erweiterung für den privaten Garten.
Rechtliche Grundlagen
- Gemeindeordnung NW,
- Ratsbeschlüsse
- Grundstücksverkehrsgesetz
Ansprechpartner/-innen
- Ludynia, Thomas
mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Strohfeldt, Ingo
mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Deckers, Gerhard
mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Eiting, Markus
mo, mi, do - 8 Uhr bis 17 Uhr
dienstags 8 Uhr - 15.30 Uhr
freitags 8 Uhr - 12.30 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
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