Gestattung / Bewirtung aus besonderem Anlass
Wenn Sie zu einem besonderen Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine entsprechende Erlaubnis, genannt: Gestattung.
Abivorfete, Schützenfest etc.
Nutzen Sie für größere Veranstaltungen wie z.B. Abivorfeten oder Schützenfeste den „Gestattungsantrag lang“!
Bei einer kleineren Veranstaltung, wie z.B. bei einem Tag der offenen Tür reicht der „Gestattungsantrag kurz“ aus.
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung ein.
Das kostet es
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Die Mindestgebühr beträgt 40 Euro.