Indirekteinleiter
Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben darf an der Einleitungsstelle in den öffentlichen Kanal nur so wenig gefährliche Stoffe enthalten, wie es nach dem Stand der Technik möglich ist. Für die Genehmigung und Überwachung der Einleitungen ist der Kreis Borken als Untere Wasserbehörde zuständig.Was ist bei der Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen zu beachten?
Auskunft erteilt der Kreis Borken unter der Internetadresse www.kreis-borken.deRechtliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Indirekteinleitungen gem. LWG § 59
- Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser (Abwassersatzung)
Ihre Ansprechpartner
- Bücker, Dirk
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung! - Ketteler, Michaela
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung! - Nienhaus, Markus
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sowie Termine nach Vereinbarung!