Baulandumlegung
Baulandentwicklungen gehen regelmäßig einher mit bodenordnerischen Maßnahmen.
Die Baulandumlegung als gesetzlich geregeltes Grundstücks-Tauschverfahren (Bodenordnungsverfahren) gewährleistet dabei eine sorgfältige und zügige Neuordnung der künftigen Baulandflächen. Die Neuordnung des Eigentums wird im Rahmen einer Umlegung nach dem Baugesetzbuch vom Umlegungsausschuss der Stadt Bocholt durchgeführt. Dabei bedient er sich einer Geschäftsstelle, die im Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft angesiedelt ist.
Im Bereich neuer Baugebiete ist es der Regelfall, dass die Abgrenzungen der bestehenden Eigentumsflächen nicht denen der neuen Erschließungsanlagen und Baugrundstücke entsprechen. Hier wird es erforderlich, die alten Eigentumsstrukturen aufzuheben und diese den neuen Baugrundstücken anzupassen.
Daher wird die Umlegung des Eigentums im Rahmen dieses Bodenordnungsverfahrens (nach dem Baugesetzbuch) vom Umlegungsausschuss der Stadt Bocholt durchgeführt.
Mit Beendigung des Umlegungsverfahrens erhält jeder Eigentümer Baulandflächen mindestens mit dem Verkehrswert, den sein Grundstück zum Zeitpunkt des Beginns des Umlegungsverfahrens hatte. Eine Gleichbehandlung aller Eigentümer wird durch dieses gesetzlich geregelte Verfahren garantiert.
Hinweis: Vor Beginn der Umlegung wird jedem Eigentümer durch eine Mitteilung Gelegenheit gegeben, sich über das Verfahren der Umlegung zu informieren. Die in der Umlegung beteiligten Flächen werden in einer "Bestandskarte" dargestellt, welche bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Rathaus, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt, Fachbereich Grundstücks- u. Bodenwirtschaft, eingesehen werden kann.
Die Ratsmitglieder, die dem Umlegungsausschuss angehören, finden Sie hier!. Hinzu kommen:
- als Vorsitzender: Ralf Groß-Holtick,
- als stv. Vorsitzender: Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster
- als Bewertungssachverständiger: Dipl.-Ing. Manfred Wewers
- als stv. Bewertungssachverständiger: Dipl.-Ing. Andreas Nienaber
- als Vermessungssachverständiger: Oberregierungsvermessungsrat a.D. Jürgen Feldsmann
- als stv. Vermessungssachverständiger: Kreisvermessungsrat Sebastian Walzog
Rechtliche Grundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB) §§ 45 - 84
- Bebauungsplan
Ihre Ansprechpartner
- Heiß, Martin
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!
(Bodenwirtschaft und Liegenschaften) - Roters, Christina
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
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