Wohngeld
Das Wohngeld hilft Mietern und Inhabern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu tragen. Wohngeld wird gezahlt in Form von Zuschüssen, und zwar
- als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Untermieter sind,
oder - als Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Wohngeld wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab
- von der Zahl der Familienmitglieder,
- der Höhe des Familieneinkommens
- und der Höhe der Miete bzw. Belastung.
Mit dem Wohngeldrechner für das Land NRW können Sie ganz einfach berechnen lassen, ob Sie einen Anspruch haben und anschließend direkt online Ihren Antrag stellen:
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wer keinen Anspruch auf Wohngeld hat:
Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen beziehen, sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen:
-
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
-
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII bzw. Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
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Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. künftig Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
-
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
-
Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
-
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Das brauchen Sie
- Wohngeldantrag
- Verdienstbescheinigung
- Bescheinigung des Vermieters
Daneben können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise (z. B. Rentenbescheide, Unterhaltsvereinbarungen usw.) erforderlich sein.
Rechtliche Grundlagen
Das kostet es
Sowohl die Beratung als auch die Bearbeitung von Anträgen in Wohngeldangelegenheiten sind gebührenfrei.
Ihre Ansprechpartner/innen
- Frau Meyer
Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12.30 Uhr
Die (ganztägig) + Mi (nachmittags) geschlossen
Mo + Do 14 - 17 Uhr - Frau Vering
Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12.30 Uhr
Die (ganztägig) + Mi (nachmittags) geschlossen
Mo + Do 14 - 17 Uhr - Frau Nesovanovic-Scholten
Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12.30 Uhr
Die (ganztägig) + Mi (nachmittags) geschlossen
Mo + Do 14 - 17 Uhr - Herr Hübers
Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12.30 Uhr
Die (ganztägig) + Mi (nachmittags) geschlossen
Mo + Do 14 - 17 Uhr - Büdding, Martina
Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12.30 Uhr
Die (ganztägig) + Mi (nachmittags) geschlossen
Mo + Do 14 - 17 Uhr - Frau Uebbing
Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12.30 Uhr
Die (ganztägig) + Mi (nachmittags) geschlossen
Mo + Do 14 - 17 Uhr
Wohngeld A-C, F Az.: 02401
(Wohngeld, Wohnungsaufsicht)Wohngeld D-E, T-Z Az.: 02405
(Wohngeld, Wohnungsaufsicht)Wohngeld G - K Az.: 02402
(Wohngeld, Wohnungsaufsicht)Wohngeld L Az.: 02403
(Wohngeld, Wohnungsaufsicht)Wohngeld M-Q Az.: 02404
(Wohngeld, Wohnungsaufsicht)Wohngeld R-S Az.: 02400
(Wohngeld, Wohnungsaufsicht)Formulare/Medien:
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss (Haushalte > drei Personen)
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss - Unterhaltsverpflichtungen
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Mietbescheinigung
- Anlage zum Antag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Verdienstbescheinigung
- Antrag auf Wohngeld - Datenschutzerklärung