Der Schutz des Verbrauchers im weitesten Sinne steht im Mittelpunkt bei Erlaubnisverfahren für Gaststätten, Bars, Trinkhallen, Imbissbetriebe, Spielhallen, beim Reise-, Pfandleih-, Bewachungs- und Versteigerungsgewerbe. Die Gewerbeüberwachung erstreckt sich auf alle Gewerbe, auch auf die erlaubnisfreie Gewerbeausübung bis hin zur Verhinderung und Bekämpfung der Schwarzarbeit. Neben der alljährlichen Bocholter Herbstkirmes werden Trödelmärkte, der Wochenmarkt und viermal jährlich ein Krammarkt festgesetzt.
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Öffnungszeiten:
Bürgerbüro:
Mo, Mi, Do: 8 bis 17 Uhr
Die: 8 bis 14 Uhr
Fr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 Uhr
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Mo und Do : 14 bis 17 Uhr
Verkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:
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Die: 8 bis 14 Uhr
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Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
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