Straßenreinigung
Welche Reinigungspflichten bezüglich der Straße und etwaiger Rad- und Fußwege gelten, regelt die Satzung in Verbindung mit dem Straßenverzeichnis.
Grundsätzlich gilt,
dass die Anlieger
- die Gehwege vor dem Grundstück zu reinigen haben
- die Gehwege von Schnee, Matsch und Eis freihalten müssen und
- auch zur Reinigung etwaiger Wohnwege verpflichtet sind
Bei sogenannter Anliegerreinigung gilt, dass die Anlieger
- zusätzlich für die Reinigung der Fahrbahn bis zur Mitte zuständig sind
Bei Reinigung durch die Stadt führt der ESB die Reinigung der Fahrbahn durch. Radwege werden grundsätzlich vom ESB gereinigt.
Rechtliche Grundlagen
Das kostet es
Führt die Stadt die Reinigung durch werden Gebühren erhoben. Sie beträgt:
Wöchentlich | 1x Reinigung | 1,72 Euro/m/jährl. | Straßen mit überörtl. Bedeutung | |
2x Reinigung | 3,44 Euro/m/jährl. | 1x wöchentlich | 1,03 Euro/m/jährl. | |
3x Reinigung | 5,16 Euro/m/jährl. | 2x wöchentlich | 2,06 Euro/m/jährl. | |
7x Reinigung | 12,04 Euro/m/jährl. |
Ansprechpartner/-innen
- Fißer, Karina
Mo - Do: 7.30 - 16.30 Uhr durchgehend
Fr: 7.30 - 13 Uhr - Grafen, Michael
Mo - Do: 7.30 - 16.30 Uhr durchgehend
Fr: 7.30 - 13 Uhr - Seggewiße, Detlef
Mo - Do: 7.30 - 16.30 Uhr durchgehend
Fr: 7.30 - 13 Uhr - Frau Reidick
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Frau Sanders
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
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