Spendenangelegenheiten
Der Fachbereich Finanzen bearbeitet Durchlaufspenden und Spenden für die Stadt. Gemeinnützig anerkannte Vereine können auch mit Geld- und Sachspenden (Zuwendungen) gefördert werden.
Der Spender/die Spenderin
erhält darüber eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Neben der Möglichkeit, Spenden direkt an den Verein zu leisten, sind Geldspenden auch über die Stadt Bocholt als Durchlaufspende dem Verein zuleitbar. In diesem Fall erstellt die Stadt Bocholt die Spendenbescheinigung und sendet diese mit der Spende an den zu begünstigenden Verein. Die Spendenbescheinigung übergibt der Verein dann selbst an den Spender.
Das brauchen Sie
Für das Spendenverfahren muss eine Gemeinnützigkeitsanerkennung durch das Finanzamt etc. erfolgen (Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid).
Ansprechpartner/-innen
- Frau Harmeling
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan