Auskunft aus dem Melderegister
Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie beim Bürgerbüro im Fachbereich Öffentliche Ordnung. Die Auskunft ist, abgesehen von Auskünften, die von anderen Behörden im Rahmen der Amtshilfe erbeten werden, gebührenpflichtig.
Der Auskunftsumfang
Nach den Vorschriften des Meldegesetzes kann jeder Interessiete im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner erhalten, die zurzeit mit alleiniger, Haupt- oder Nebenwohnung in Bocholt gemeldet sind oder innerhalb der letzten fünf Jahre gemeldet waren. Hierüber hinaus ist ein erweiterte Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 45 Abs. 1 BMG) In diesem Fall können zusätzliche Angaben zum Beispiel zum Geburts- oder Sterbetag oder zur Staatsangehörigkeit erteilt werden. Wenn Tod oder Fortzug der gesuchten Person länger als fünfzig Jahre zurückliegen, kann Ihnen das Stadtarchiv weiterhelfen. Archivauskünfte werden nur erteilt, wenn Sie dieses ausdrücklich verlangen. Auskünfte über Ihre eigenen Daten können Sie natürlich ebenfalls erhalten.
Rechtliche Grundlagen
§§ 10. 44. 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Das kostet es
- Die Eigenauskunft gemäß § 10 BMG ist kostenlos.
- Die einfache Melderegisterauskunft kostet 11 Euro.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft kostet 15 Euro.
- Soweit örtliche Ermittlungen gewünscht und von Seiten des Bürgerbüros für erforderlich gehalten werden, beträgt die Gebühr 50 Euro.
- Die Auskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (insbhesondere nicht digitalisierte Altdaten) kostet 30 Euro
- Diese Gebühren werden auch bei Negativauskünften fällig, also dann, wenn der Gesuchte im Melderegister nicht verzeichnet ist. Sollte für den Gesuchten eine Auskunftssperre wegen Gefahr für Leib und Leben eingetragen sein, erhalten Sie immer eine Negativauskunft.
Ansprechpartner/-innen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 UhrDas Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Westend 2, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Müggenborg, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Pohl, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski-Kroll, Steentjes und Giesing sowie der Mitarbeiter Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.