Prävention von Korruption
Die Stadtverwaltung Bocholt hat sich zum Ziel gesetzt, Korruption durch die Entwicklung und Umsetzung geeigneter, nachhaltiger Präventionsmaßnahmen zu verhindern. Es soll das Vertrauen in die Unbestechlichkeit sowie in die unabhängige Funktionsfähigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung gestärkt und die Beschäftigten der Verwaltung hinsichtlich der Gefahren der Korruption sensibilisiert und geschützt werden.Was heißt eigentlich Korruption?
Korruption hat viele Erscheinungsformen. In Abgrenzung zum umgangssprachlichen Begriff existiert eine allgemeine Definition die folgende Merkmale aufzählt:
- Missbrauch eines öffentlichen Amtes in der Verwaltung, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats,
- Fehlverhalten auf Veranlassung von außen oder durch Eigeninitiative,
- Erlangen oder Anstreben eines Vorteils für sich oder Dritte,
- Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit und
- Geheimhaltung bzw. Verschleierung der Handlungsweise.
Die zentralen Straftatbestände der Korruption sind
- Vorteilsannahme (§ 331 StGB),
- Bestechlichkeit (§ 332 StGB),
- Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
- Bestechung (§ 334 StGB) und
- besonders schwerwiegende Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335 StGB).
Darüber hinaus fällt unter Korruption im weiteren Sinne auch die nicht genehmigte Annahme von Belohnungen und Geschenken in Bezug auf das Amt, ohne dass eine konkrete Diensthandlung hiermit verbunden ist, bzw. hierzu Anlass gibt.
Antikorruptionsstelle und Antikorruptionsbeauftragter
Die Stadtverwaltung Bocholt hat eine Antikorruptionsstelle im Fachbereich Zentrale Verwaltung eingerichtet, die zuständig ist für den Aufbau von organisatorischen Strukturen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung und darüber hinaus für alle Fragen, die mit dem Thema "Korruption" verbunden sind. Grundlage für die umzusetzenden Maßnahmen bildet die im Nachgang zum Korruptionsbekämpfungsgesetz erlassene Dienstanweisung zur Verhinderung von Korruption vom 01.05.2008. Die Dienstanweisung enthält Regelungen und organisatorische Maßnahmen, die zum Ziel haben, Korruption in allen Erscheinungsformen zu verhindern.
Um den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche Anlaufstelle außerhalb der zentralen Verwaltung zu bieten, hat der Bürgermeister ergänzend zur Antikorruptionsstelle die Einrichtung eines Antikorruptionsbeauftragten im Büro des Bürgermeisters verfügt. Dieser ist ebenfalls Ansprechpartner in Korruptionsfragen.
Aufgaben der Antikorruptionsstelle
- Servicestelle für alle Fragen zum Thema "Korruption"
- Kontaktstelle für die Mitteilung von Verdachtsmomenten
- Schwachstellenanalyse für alle Aufgabenbereiche der Verwaltung
- Erarbeiten von Maßnahmen zur Korruptionsprävention in Zusammenarbeit mit den Facheinheiten und Festlegen der verantwortlichen Ausführung
- Information und Fortbildung der Beschäftigten zum Thema Korruption
Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten
- Ansprechpartner und Berater für Bürgerinnen und Bürger, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kontaktstelle für die Mitteilung von Verdachtsmomenten
- Information und Fortbildung der Beschäftigten zum Thema Korruption
Rechtliche Grundlagen
- StGB (§§ 331, 332, 333, 334 und 335)
- LGB
- TVöD
- Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Dienstanweisung zur Verhinderung von Korruption
Ihre Ansprechpartner/in
- Mecking, Jürgen
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di, 8 - 14 Uhr,
mo, mi, 14 - 17 Uhr,
do, 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
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